Die Europäische Staatsanwaltschaft sollte geradezu einen Paradigmenwechsel (FN ) einleiten: Mit ihr wurde eine supranationale Strafverfolgungsbehörde zu Ermittlungen und Anklage von Straftaten zulasten des EU-Haushalts zuständig. Es gibt allerdings keine "Europäische Strafprozessordnung", sodass auch die Europäische Staatsanwaltschaft nach nationalem Recht vorgeht. Aber nach welcher Rechtsordnung ermittelt sie in grenzüberschreitenden Fällen? Und wenn sie schließlich Anklage vor einem nationalen Gericht erhebt: Unter welchen Voraussetzungen sind dort die in anderen Mitgliedstaaten erhobenen Beweise verwendbar und verwertbar? Diese Fragen sind im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Verfahren keineswegs neu - die Lösungen, die für die Europäische Staatsanwaltschaft entwickelt wurden, allerdings auch nicht. (FN )