Aus § 7 Abs 1a Satz 2 EpiG idF BGBl I 2016/63 lässt sich keine Kompetenz der ordentlichen Gerichte für die Überprüfung der Zulässigkeit und Aufhebung von Freiheitsbeschränkungen ableiten.
7 Ob 122/21y
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.