Ist dem Arzt eine Verletzung der Dokumentationspflicht anzulasten, so begründet eine fehlende Dokumentation die Vermutung, dass eine indizierte, aber nicht dokumentierte Maßnahme tatsächlich nicht getroffen wurde.
3 Ob 59/22f
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.