Das EKHG ist auf ein Kfz, bei dem eine elektronische Ausrüstung auf gerader, waagrechter Fahrbahn bei Windstille eine Überschreitung einer Geschwindigkeit von 10 km/h dauerhaft verhindert, nicht anzuwenden. Davon ist auszugehen, wenn die Überwindung der elektronischen Sperre spezifische, nicht allgemein zugängliche Kenntnisse [hier: Eingabe eines dem Halter nicht bekannten Codes] erfordert.
2 Ob 200/21g