Auch dann, wenn eine Gliedmaße durch eine Prothese ersetzt wird, liegt ein Verlust dieser Gliedmaße vor. Liegt aber eine Prothesentauglichkeit des Gliederrests vor, so bewirkt diese eine Minderung des Invaliditätsgrades.
7 Ob 190/21y
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.