§ 2 UWG (§ 1295 ABGB)
Der Verbraucher, der durch lauterkeitswidriges Verhalten iS einer unlauteren Geschäftspraktik geschädigt wurde, ist zur Geltendmachung des daraus resultierenden Schadens aktiv klagslegitimiert.
4 Ob 49/21s
§ 2 UWG (§ 1295 ABGB)
Der Verbraucher, der durch lauterkeitswidriges Verhalten iS einer unlauteren Geschäftspraktik geschädigt wurde, ist zur Geltendmachung des daraus resultierenden Schadens aktiv klagslegitimiert.
4 Ob 49/21s