Räumt der Versicherungsnehmer in einem Antrag auf Abschluss einer (Ab-)Lebensversicherung samt einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung seiner Ehefrau ein "Bezugsrecht im Ablebensfall" ein, bezieht sich dieses (nur) auf die (Ab-)Lebensversicherung.
7 Ob 151/21p