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Zur vorläufigen Wirksamkeit des Urteils gem § 61 ASGG und der Bindungswirkung in anderen Prozessen

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2022/86ÖJZ 2022, 594 - 595 Heft 11 v. 30.5.2022

Die Folge der vorläufigen Verbindlichkeitswirkung nach § 61 ASGG besteht darin, dass das Arbeitsverhältnis vorläufig als fortbestehend fingiert wird. Auch in anderen Prozessen zwischen den Arbeitsvertragsparteien besteht eine Bindung an diese neu geschaffene Rechtslage.

9 Ob A 128/21w

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