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Unerlaubte Bedingungen im Pfand(bestellungs)vertrag

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2021/95ÖJZ 2021, 678 - 680 Heft 14 und 15 v. 19.7.2021

§ 1371 ABGB

Ein zwischen den Parteien in einem Pfandbestellungsvertrag vereinbartes Belastungs- und Veräußerungsverbot ist auch dann nichtig, wenn die Abrede nach Fälligkeit der Schuld getroffen wurde.

9 Ob 4/21k

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