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Dienstbarkeit für eine Weggemeinschaft

EvidenzblattJudikaturJörg ZiegelbauerÖJZ 2021/94ÖJZ 2021, 676 - 678 Heft 14 und 15 v. 19.7.2021

§§ 26, 326 ABGB

Einer Weggemeinschaft/Straßeninteressentschaft nach dem Tiroler Straßengesetz kommt Rechtsfähigkeit betreffend die Ersitzung einer Dienstbarkeit (Geh- und Fahrrecht) zu.

7 Ob 208/20v

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