§ 914 ABGB; Art 2 Z 8 AWB 2012
In der Versicherung gegen Leitungswasser ist ein durch Wasseraustritt verursachter Schaden versichert. Schäden am Rohrsystem durch Korrosion, auch Verschleiß und Abnützung sind gem Art 2 Z 8 AWB von der Versicherungsdeckung ausgeschlossen.