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Zustellverlangen bei verkündetem Beschluss

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2021/83ÖJZ 2021, 578 - 580 Heft 12 v. 15.6.2021

§ 7 Abs 1 StPO (§ 81 Abs 2, § 89 Abs 2b StPO; § 17 Abs 1 Z 3 StVG)

Vor Ablauf einer für den Verteidiger gesondert ausgelösten Beschwerdefrist darf über eine vom Strafgefangenen eingebrachte Beschwerde gegen eine verweigerte bedingte Entlassung nicht entschieden werden.

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