In außervertraglichen Verhältnissen sind Schäden, die durch die infolge der Beschädigung eines Kabelverteilerschranks verursachte Überspannung entstanden sind, nicht ersatzfähig, wenn der unmittelbar beschädigte Kabelverteilerschrank nicht im Eigentum dessen steht, dessen Sachen als Folge dieser unmittelbaren Beschädigung beschädigt wurden.
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