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Keine Tierhalterhaftung für angebundenen Hund mit Maulkorb (hier: mit ca 1 m Leinenlänge vor Supermarkt)

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturHelge HochÖJZ 2020/67ÖJZ 2020, 424 - 425 Heft 9 v. 27.4.2020

Eine Hundehalterin erfüllte ihre Verwahrungspflicht bzgl ihres sieben Jahre alten, ca 6 kg schweren "Jack Russell Terriers" (der an Menschen gewöhnt war und noch nie auffälliges Verhalten gezeigt hatte) wie folgt: Durch Anleinen mit einer ca einen Meter langen Leine an einem Poller vor einem Supermarktparkplatz sowie Anlegen eines Maulkorbs.

10 Ob 88/19t

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