Eine Hundehalterin erfüllte ihre Verwahrungspflicht bzgl ihres sieben Jahre alten, ca 6 kg schweren "Jack Russell Terriers" (der an Menschen gewöhnt war und noch nie auffälliges Verhalten gezeigt hatte) wie folgt: Durch Anleinen mit einer ca einen Meter langen Leine an einem Poller vor einem Supermarktparkplatz sowie Anlegen eines Maulkorbs.
10 Ob 88/19t