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Kein Mitverschulden eines Schifahrers

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2020/65ÖJZ 2020, 423 - 424 Heft 9 v. 27.4.2020

Eine objektiv falsche Schreckreaktion ist dem Schifahrer nicht als Mitverschulden anzulasten.

8 Ob 42/19p

Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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