Ob eine Interzession iSd § 25c KSchG (Beitritt als Mitschuldner zu einer materiell fremden Verbindlichkeit durch Übernahme einer Haftung für Rechnung eines anderen und im fremden Interesse) oder eine diese ausschließende echte Mitschuld vorliegt, hängt von der Auslegung des zwischen dem Gläubiger und dem Haftungsübernehmer geschlossenen Vertrags ab.
8 Ob 6/20w