§§ 21, 26 StGB (§ 45 Abs 1 StGB)
Ist die für Unterbringung oder Einziehung verlangte Gefährlichkeit gegeben, ist die Anordnung zwingend.
12 Os 18/20v
§§ 21, 26 StGB (§ 45 Abs 1 StGB)
Ist die für Unterbringung oder Einziehung verlangte Gefährlichkeit gegeben, ist die Anordnung zwingend.
12 Os 18/20v