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Sturz über ein Podest im Hotelzimmer - keine Haftung für Sturzfolgen

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2020/115ÖJZ 2020, 751 Heft 16 v. 18.8.2020

Eine Verkehrssicherungspflicht entfällt, wenn sich jeder selbst schützen kann, weil die Gefahr leicht (= ohne genauere Betrachtung) erkennbar ist (hier: ein Podest, auf dem das Hotelbett steht).

5 Ob 47/20b

Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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