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Die Beendigung der Lehre von abgewiesenen AsylwerberInnen gem § 55a FPG

BeitragAufsatzKevin Fredy HinterbergerÖJZ 2020/81ÖJZ 2020, 640 - 647 Heft 14 und 15 v. 15.7.2020

Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit einem politisch aktuellen Thema: den Möglichkeiten von AsylwerberInnen, das Lehrverhältnis zu Ende zu bringen, wenn ihr Asylverfahren "negativ" endet. Neben dem Arbeitsmarktzugang wird der Fokus vor allem auf die neue Rechtslage gelegt, die Ende Dezember 2019 in Kraft getreten ist. Demnach beginnt die Frist für die freiwillige Ausreise später zu laufen bzw wird die Abschiebung aufgeschoben.

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