Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit einem politisch aktuellen Thema: den Möglichkeiten von AsylwerberInnen, das Lehrverhältnis zu Ende zu bringen, wenn ihr Asylverfahren "negativ" endet. Neben dem Arbeitsmarktzugang wird der Fokus vor allem auf die neue Rechtslage gelegt, die Ende Dezember 2019 in Kraft getreten ist. Demnach beginnt die Frist für die freiwillige Ausreise später zu laufen bzw wird die Abschiebung aufgeschoben.