Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie für Verbraucher und Kleinstunternehmer beschloss der österr Gesetzgeber ein Moratorium, das die Ex-lege-Stundung von Ansprüchen aus Krediten zwischen 1. 4. und 31. 10. 2020 vorsieht. Damit zog Österreich mit anderen europäischen Staaten, wie etwa Deutschland und Slowenien, gleich, die bereits zuvor gesetzliche Moratorien in Kraft gesetzt hatten. Ziel des vorliegenden Beitrags ist es, die Struktur der österr COVID-19-Stundungsregelungen darzustellen sowie jene Grund- und Anwendungsfragen näher zu beleuchten, die für die Praxis derzeit von besonderer Bedeutung sind. (FN )