Das Grundbuchsgericht hat die Einverleibung eines Vorkaufsrechts zugunsten eines zum Erwerb eines Kfz-Abstellplatzes nicht Berechtigten nicht zu bewilligen, wenn die dreijährige Wartefrist des § 5 Abs 2 WEG noch nicht abgelaufen ist.
5 Ob 223/19h
Das Grundbuchsgericht hat die Einverleibung eines Vorkaufsrechts zugunsten eines zum Erwerb eines Kfz-Abstellplatzes nicht Berechtigten nicht zu bewilligen, wenn die dreijährige Wartefrist des § 5 Abs 2 WEG noch nicht abgelaufen ist.
5 Ob 223/19h