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Keine Gehilfenhaftung bei Direktlieferung

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2020/98ÖJZ 2020, 620 - 621 Heft 13 v. 2.7.2020

Keine schadenersatzrechtliche Zurechnung des Verschuldens des Herstellers an den Händler nach § 1313a ABGB, wenn der Hersteller direkt an den Endabnehmer geliefert hat.

8 Ob 114/19a

Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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