Der Zahnarzt ist aufgrund des Behandlungsvertrags verpflichtet, die Informationen, die er vom Patienten durch Ausfüllen eines Fragebogens erhält, im Zuge der Behandlung auch tatsächlich zu berücksichtigen. Wird dem zahnärztlichen Eingriff ein Anästhesist beigezogen, muss der Zahnarzt sicherstellen, dass diesem die Informationen übermittelt werden.
6 Ob 179/19w