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Arzthaftung - Pflicht des Zahnarztes zur Weitergabe der von ihm gezielt abgefragten Informationen an den Anästhesisten

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturHerbert PainsiÖJZ 2020/77ÖJZ 2020, 470 - 471 Heft 10 v. 12.5.2020

Der Zahnarzt ist aufgrund des Behandlungsvertrags verpflichtet, die Informationen, die er vom Patienten durch Ausfüllen eines Fragebogens erhält, im Zuge der Behandlung auch tatsächlich zu berücksichtigen. Wird dem zahnärztlichen Eingriff ein Anästhesist beigezogen, muss der Zahnarzt sicherstellen, dass diesem die Informationen übermittelt werden.

6 Ob 179/19w

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