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Unionsrechtskonforme Obergrenze der Pensionserhöhung 2018: Euro 4.980,- mtl Gesamtpension

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturHelge HochÖJZ 2020/78ÖJZ 2020, 471 - 472 Heft 10 v. 12.5.2020

Dass Pensionen im Jahr 2018 bei einem mtl Gesamtpensionseinkommen von mehr als Euro 4.980,- nicht mehr angepasst (erhöht) wurden, stellt keine unzulässige mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts gem Art 4 RL 79/7/EWG (Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit) dar, auch wenn (Gesamt-)Pensionen in dieser Höhe in einem wesentlich höheren Prozentsatz von Männern bezogen wurden.

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