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Im Abstammungsverfahren ist grundsätzlich ein Kollisionskurator zu bestellen

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturChristoph BrennÖJZ 2019/27ÖJZ 2019, 189 - 190 Heft 4 v. 11.2.2019

Die Bestellung eines Kollisionskurators soll die gesetzmäßige Vertretung eines Pflegebefohlenen sicherstellen. Bei einer möglichen Kollision der materiellen Interessen eines mj Kindes mit jenen des gesetzlichen Vertreters ist daher ein Kollisionskurator zu bestellen. Im Abstammungsverfahren ist dies grundsätzlich der Fall, außer der gesetzliche Vertreter legt im Einzelfall dar, dass im konkreten Fall eine Interessenkollision auszuschließen ist.

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