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Beschwer durch vorläufige Obsorgeregelung fällt mit endgültiger Obsorgeentziehung weg

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturHelge HochÖJZ 2019/26ÖJZ 2019, 189 Heft 4 v. 11.2.2019

Keine Beschwer mehr durch eine Entscheidung über die vorläufige Obsorge, wenn dem B über die endgültige Obsorgeregelung vorläufige Verbindlichkeit und Vollstreckbarkeit gem § 44 AußStrG zuerkannt wurde; die endgültige Regelung tritt - mit sofortiger Wirkung - an die Stelle der vorangegangenen vorläufigen.

7 Ob 153/18b

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