Der folgende Beitrag geht der Frage nach, welche Bedeutung verwaltungsbehördlichen Vorstrafen im gerichtlichen Strafrecht, insbesondere bei der Strafzumessung, zukommt. Wenngleich die aufgeworfene Fragestellung von durchaus praktischer Relevanz ist, wurde ihr im Schrifttum bislang wenig Augenmerk geschenkt.
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