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Verpflichtende Familienberatung

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2019/152ÖJZ 2019, 1068 - 1071 Heft 23 und 24 v. 4.12.2019

§ 107 AußStrG

Die Möglichkeit der Anordnung des verpflichtenden Besuchs einer Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung dient dazu, Vorbehalte der Eltern gegenüber diesem Instrument und der Inanspruchnahme professioneller Hilfe zu überwinden, und nicht, Probleme zwischen den Eltern zu lösen. Es bedarf daher eines vertrauensvollen Rahmens zwischen dem Erziehungsberater und dem (einzelnen) Elternteil.

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