§ 44 EZG 2011; § 934 ABGB
Mit dem Teilnahmevertrag zum Erwerb von Zertifikaten auf dem Sekundärmarkt verpflichten sich beide Parteien zu einer Leistung, die nicht an die Annahme einer späteren Option geknüpft ist. Die Überschreibung der erworbenen Zertifikate sowie die Zahlung des Fixpreises sind das Verfügungsgeschäft im Rahmen des Kaufvertrags. Gegen Vertragsverletzungen ist mit den Instrumenten des ABGB vorzugehen.