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Schulden Gesellschafter unternehmerische Verzugszinsen?

EvidenzblattJudikaturRonald RohrerÖJZ 2019/98ÖJZ 2019, 679 - 682 Heft 14 und 15 v. 16.7.2019

§ 352 UGB

Für den von einem GmbH-Gesellschafter an den Mitgesellschafter für die Abtretung seiner Geschäftsanteile zu leistenden Kaufpreis sind grundsätzlich keine unternehmerischen Verzugszinsen zu leisten. Abweichendes gilt dann, wenn beide Gesellschafter ein Unternehmen betreiben, zu dessen Betrieb der Erwerb und die Veräußerung von Geschäftsanteilen gehört.

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