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Ansprüche des WE-Mieters nach Schäden durch Erhaltungsarbeiten

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2019/93ÖJZ 2019, 666 - 669 Heft 14 und 15 v. 16.7.2019

§ 8 MRG (§ 37 MRG)

Das vom Wohnungseigentümer begründete Mietverhältnis ist nach mietrechtlichen Normen zu beurteilen, die Rechtsverhältnisse zwischen Wohnungseigentümern nach dem WEG. Die Mieter eines Wohnungseigentümers stehen zu den übrigen Miteigentümern und Wohnungseigentümern in keiner Rechtsbeziehung.

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