Die Möglichkeit, in einem gerichtlichen Strafverfahren bei Bedarf einen Dolmetscher beiziehen zu können, ist integraler Bestandteil eines fairen Verfahrens. Mit Blick auf die Bedeutung der Übersetzungstätigkeit für das Strafverfahren ist denkbar, dass Dolmetscher durch Zuwendungen manipuliert und der Verfahrensausgang auf diese Weise beeinflusst werden könnten. Der vorliegende Beitrag untersucht, ob Dolmetscher als Tatsubjekte der Korruptionstatbestände qualifiziert werden können und somit Strafbarkeit nach §§ 304 ff StGB in Betracht kommt.