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Bestechliche Dolmetscher? Dolmetscher im gerichtlichen Strafverfahren als Tatsubjekte der §§ 304 ff StGB

BeitragAufsatzClara IfsitsÖJZ 2019/80ÖJZ 2019, 662 - 666 Heft 14 und 15 v. 16.7.2019

Die Möglichkeit, in einem gerichtlichen Strafverfahren bei Bedarf einen Dolmetscher beiziehen zu können, ist integraler Bestandteil eines fairen Verfahrens. Mit Blick auf die Bedeutung der Übersetzungstätigkeit für das Strafverfahren ist denkbar, dass Dolmetscher durch Zuwendungen manipuliert und der Verfahrensausgang auf diese Weise beeinflusst werden könnten. Der vorliegende Beitrag untersucht, ob Dolmetscher als Tatsubjekte der Korruptionstatbestände qualifiziert werden können und somit Strafbarkeit nach §§ 304 ff StGB in Betracht kommt.

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