Zusammenfassung: In entschiedener Sache hatte sich die erkennende Instanz der Frage zuzuwenden, ob ein Feststellungsbegehren in Hinblick auf die Verpflichtung, dem Kläger in einem Gerichtsverfahren rechtlich beizustehen, von Erfolg getragen wird. Ist die Nachprüfung einer abweisenden Entscheidung der Arbeiterkammer gerichtlich durchführbar?
Rechtsgrundlagen: § 1 JN