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§ 93 StPO

OGH-LeitsätzeStrafprozessrechtDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung)ÖJZ-LS 2012/71ÖJZ-LS 2012, 425 Heft 9 v. 1.5.2012

Zusammenfassung: Im Rahmen der vorliegenden Entscheidung geht der OGH der Frage nach, ob ein minderjähriges Opfer sexuellen Missbrauchs im Wege einer Beugestrafe zur Beantwortung von Fragen verhalten werden kann.

Rechtsgrundlagen: § 93 StPO

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