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Amtswegigkeit auch im Grundrechtsbeschwerdeverfahren

StrafprozessrechtJudikaturDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung)EvBl 2012/62EvBl 2012, 418 - 419 Heft 9 v. 1.5.2012

Zusammenfassung: Im Rahmen seiner Analyse stellt der OGH klar, dass die Entscheidung eines Haftfortsetzungsbeschlusses durch einen Senat des Oberlandesgerichtes den Anforderungen der Begründungspflicht eines Strafurteils zu entsprechen hat und daher Verstöße eine Grundrechtsverletzung abbilden können. Ist dahingehend amtswegig vorzugehen?

Rechtsgrundlagen: § 10 GRBG

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