Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung stellt klar, dass Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation dem Anspruch auf Invaliditätspension entgegenstehen.
Rechtsgrundlagen: § 255 Abs 6 ASVG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung stellt klar, dass Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation dem Anspruch auf Invaliditätspension entgegenstehen.
Rechtsgrundlagen: § 255 Abs 6 ASVG
Schlagwörter: