Zusammenfassung: Im Rahmen seiner Entscheidungsfindung thematisiert der erkennende Senat Offenlegungspflichten von Agenten für Zahlungsinstitute auf dem Boden des Zahlungsdienstegesetzes.
Rechtsgrundlagen: § 1002 ABGB; § 3 ZaDiG
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Zusammenfassung: Im Rahmen seiner Entscheidungsfindung thematisiert der erkennende Senat Offenlegungspflichten von Agenten für Zahlungsinstitute auf dem Boden des Zahlungsdienstegesetzes.
Rechtsgrundlagen: § 1002 ABGB; § 3 ZaDiG
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