Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung wendet sich der OGH der Frage zu, ob in Hinblick auf die schadenersatzrechtliche Bedeutung von Anlageberatung ein Schaden auch in unerwünschter Umschichtung von Vermögen erblickt werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 1489 ABGB; § 1295 ABGB