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§ 267 StPO

OGH-LeitsätzeStrafprozessrechtDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)ÖJZ-LS 2012/161ÖJZ-LS 2012, 976 - 977 Heft 21 v. 1.11.2012

Zusammenfassung: Gegenständlich wendet sich der erkennende Senat der Frage zu, wie vorzugehen ist, wenn die Staatsanwaltschaft nur eine der angeführten Taten bestraft haben wollte und das Gericht aber mit Urteil beide Taten pönalisiert. Liegt eine Anklageüberschreitung vor?

Rechtsgrundlagen: § 267 StPO

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