Zusammenfassung: Gegenständlich wendet sich der erkennende Senat der Frage zu, wie vorzugehen ist, wenn die Staatsanwaltschaft nur eine der angeführten Taten bestraft haben wollte und das Gericht aber mit Urteil beide Taten pönalisiert. Liegt eine Anklageüberschreitung vor?
Rechtsgrundlagen: § 267 StPO