Zusammenfassung: Gegenständlich befasst sich der erkennende Senat mit der Frage, ob eine vorbeugende Maßnahme in Bezug auf einen in der Türkei verurteilten österreichischen Staatsbürger nach seiner Rückkehr nach Österreichs rechtsrichtig ergangen ist.
Rechtsgrundlagen: § 65 Abs 2 StGB; § 65 Abs 5 StGB