Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidungsfindung geht der erkennende Senat der Frage nach, wie sich das Vorhandensein übermäßiger Betreuungsleistungen auf die Bemessung des Geldunterhaltes auszuwirken vermag. Sind solche Betreuungen während der Schulzeit z.B.. schwerer zu gewichten als andere?
Rechtsgrundlagen: § 140 ABGB