Zusammenfassung: In Bezug auf die Nachlasszugehörigkeit von Sparbüchern thematisiert das erkennende Gericht die Frage, wie weit die Informationsbeschaffung des Nachlassgerichtes greifen kann. Ist bei Unklarheit auch eine Kontoöffnung denkbar?
Rechtsgrundlagen: § 166 AußStrG
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