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Wahrung der Verteidigungsrechte bei Aussageentschlagung des Opfers eines Sexualdelikts in der Hauptverhandlung (§ 152 Abs 1 Z 2a StPO)

MenschenrechteJudikaturDr. Wolf Okresek, Sekt.-Chef im BKA i.R.MRK 2012/8ÖJZ 2012, 871 - 872 Heft 19 v. 1.10.2012

Zusammenfassung: Der EGMR wendet sich mit seiner Entscheidung der Frage zu, ob ein Angeklagter aufgrund der vorherigen kontradiktorischen Vernehmung eines weiblichen Opfers in seinen Verteidigungsrechten beeinträchtigt wurde, weil keine Konfrontation mit deren Aussagen in der Hauptverhandlung mehr möglich war, so sich diese der Aussage - berechtigt - entschlagen hatte.

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