Zusammenfassung: Mit vorliegender Entscheidung geht der Gerichtshof der Frage nach, ob voreheliche Aufwendungen auf die Ehewohnung dem Aufteilungsverfahren unterliegen. Wie ist dahingehend in Bezug auf bestehende voreheliche Kondiktionsansprüche zu entscheiden?
Rechtsgrundlagen: § 81 EheG; § 1435 ABGB