Zusammenfassung: Vorliegender Entscheidung wohnt die Frage inne, ob aufgrund von Wohnungskosten die Unterhaltsbemessungsgrundlage adaptiert werden kann. Unter welchen konkreten Voraussetzungen können Besuchskosten des Unterhaltsschuldners von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden?
Rechtsgrundlagen: § 140 ABGB