Zusammenfassung: Vorliegender Sache wohnt unter anderem die Frage inne, ob die Berufshaftpflichtversicherung eines Rechtsanwalts, der als Insolvenzverwalter einem geschädigten Dritten wegen Obliegenheitsverletzungen schadenersatzrechtlich einzustehen hat, den so entstandenen Vermögensschaden deckt.
Rechtsgrundlagen: Art 1 AVBV 2005; § 21a RAO