Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidungsfindung wendet sich der erkennende Senat dem Verhältnis von Prospekthaftungsansprüchen zu aktienrechtlichen Kapitalerhaltungsvorschriften aus schadenersatzrechtlicher Perspektive zu. Widersprechen einander diese inhaltlich?
Rechtsgrundlagen: § 11 KMG; § 52 AktG