Zusammenfassung: Mit vorliegender Entscheidung widmet sich der erkennende Senat der brennenden Frage, ob dem Entgeltanspruch von Prostituierten das Sittenwidrigkeitsreglement des § 879 ABGB entgegensteht. Kann deren Lohn eingeklagt werden?
Rechtsgrundlagen: § 879 ABGB