Zusammenfassung: Gegenständliche Entscheidung geht der Frage nach, ob ein Feststellungsbegehren bei Anlegerschäden zulässig ist, wenn ein Anlageberater für seine mangelhafte Beratung einzustehen hat und der rechnerische Schaden nicht bezifferbar ist.
Rechtsgrundlagen: § 1323 ABGB; § 228 ZPO