Zusammenfassung: Gegenständlich widmet sich der erkennende Senat der Frage, ob sich ein Angeklagter gegen die Verlässlichkeit von Zeugenaussagen mit dem Instrument der Verfahrensrüge behelfen kann. Ist dahingehend die Beiziehung eines Sachverständigen denkbar?
Rechtsgrundlagen: § 55 StPO
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